Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen ist das Steigenlassen von Kinderluftballonen grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon kann das zuständige Luftamt im Einzelfall zulassen, wenn von der beantragten Nutzung keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Unabhängig hiervon kann es erforderlich sein, vor dem Steigenlassen der Kinderluftballone eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugsicherungsorganisation einzuholen. Dies betrifft Massenaufstiege von Kinderluftballonen und Aufstiege von gebündelten Kinderluftballonen im kontrollierten Luftraum und im Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.
Synonyme:
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Steigenlassen der Kinderluftballone zu stellen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.