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Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf:

keiner

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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