Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).
Förderfähige Einrichtungen sind:
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Art. 10 BayFAG sind:
Grundlage für die staatliche Förderung sind nicht die Gesamtkosten, sondern die zuweisungsfähigen Ausgaben. Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Maßgabe der Nr. 5.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR).
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Synonyme: "Art. 10 BayFAG", "Förderung von Baumaßnahmen", "Kindertageseinrichtungen"
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.