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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Synonyme: Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AnzeigegeschlagenGewaltKinderKindesmisshandlungKindesmißhandlungmisshandelnmißhandelnmisshandeltmißhandeltPolizeischlagenschreienStriemenVerletzungweinenZeugen

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