Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen.
Benannte Stellen (BS) prüfen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein. Bestimmte Stellen (BSt) prüfen hingegen nach den notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland.
In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Benannte Stelle (BS)
Benannte Stellen (BS) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen (EG = Europäische Gemeinschaft).
BS prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
Anerkennung als BS
Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der New Approach Notified and Designated Organisations (NANDO) ‐ Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. Zudem wird die Anerkennung auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.
Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.
Synonyme: Benannte Stelle, BS, DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn des Bundes, Interoperabilität, Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungsstelle, TSI
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.