Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.
Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16 500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.
Synonyme:
Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
Az. V2/6524.01/32; BayMBl. 2020 Nr. 52
Widerspruch/Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.