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Koordinierende Kinderschutzstellen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.

Gegenstand

Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen. Die Einrichtung der Koordinierenden Kinderschutzstelle erfolgt zwingend im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. Die Koordinierende Kinderschutzstelle unterstützt potenziell oder akut belastete Familien durch Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung systematischer, interdisziplinärer Netzwerke aller am Kinderschutz beteiligter Akteure.

  • Zielgruppe der Koordinierenden Kinderschutzstelle sind insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Benachteiligung und Belastung hinweisen und die gezielter und qualifizierter Unterstützung bedürfen (selektive/sekundäre Prävention).
  • Risiko- und Schutzfaktoren sollen frühzeitig erkannt, Risikofaktoren minimiert und Schutzfaktoren aufgebaut werden.
  • Durch die Netzwerkarbeit der Koordinierenden Kinderschutzstellen sollen etwaige Hemmschwellen von Familien und Netzwerkpartnern gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe weiter abgebaut und so niedrigschwellige Angebote gestärkt werden.
  • Eltern sollen auch in belasteten Lebenssituationen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16.500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.

Synonyme: "Kinderschutz", "KoKi", "Netzwerk frühe Kindheit"

Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Widerspruch/Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

"Kinderschutz""KoKi""Netzwerk frühe Kindheit"

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.