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Kraftfahrzeug aus der ehemaligen DDR; Beantragung des Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um

  • Kleinkraftrad, wie Mokick oder Moped
  • Fahrrad mit Hilfsmotor
  • ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder
  • um einen motorisierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist
  • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion

Synonyme: ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis, Anhänger, Betriebserlaubnis, DDR, Deutsche Demokratische Republik, Duo, Einigungsvertrag, Fahrrad mit Hilfsmotor, Fahrzeuge, FahrzeugKleinkraftrad, GDR, Jawa, KBA, Kraftfahrt-Bundesamt, KTA-Archiv, Leichtkraftrad, Mokick, Moped, motorisierter Krankenfahrstuhl, Nachweis, Operating license, Proof, Registrierschein, Simson, Trailer

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für die Antragstellung ist ein BundID-Konto erforderlich, dieses kann im Antragsprozess selbst oder vorab eingerichtet werden. Die Gebühr können Sie vor dem Absenden des Antrags via Kreditkarte oder giropay bezahlen.

Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Verkehrsblattverlautbarung Nr. 238 (VkBL 1991 S. 736) i.V.m. Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III

Fristen:

ein Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Verwaltungsrechtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ABEAllgemeine BetriebserlaubnisAnhängerBetriebserlaubnisDDRDeutsche Demokratische RepublikDuoEinigungsvertragFahrrad mit HilfsmotorFahrzeugeFahrzeugKleinkraftradGDRJawaKBAKraftfahrt-BundesamtKTA-ArchivLeichtkraftradMokickMopedmotorisierter KrankenfahrstuhlNachweisOperating licenseProofRegistrierscheinSimsonTrailer

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.