Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Fahrzeugen ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil II müssen durch die Zulassungsbehörde identifiziert werden. Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung auch aus anderen Gründen verlangen.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie können aber auch eine andere Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) nach Verfügbarkeit gegen Gebühr beantragen.
Synonyme: Anmeldung Auto, Anmeldung Kfz, Anmeldung PkW, Auto anmelden, Auto melden, Auto zulassen, Fahrzeug anmelden, Fahrzeughalter, Fahrzeug zulassen, Kennzeichen, Kfz anmelden, Kfz-Neuzulassung, Kraftfahrzeug anmelden, Kraftfahrzeug zulassen, Maschine anmelden, Neuzulassung, Nummernschild, Nummernschilder, register car, Wagen, zulassen, Zulassung, Zulassung Auto, Zulassung eines Autos, Zulassung Kraftfahrzeug, Zulassung Pkw, Zulassungsstelle
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
Autor: Super-Admin
Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
grundsätzlich keine
Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, kann die Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes durchzuführen. Diese Untersuchung dient auch dem Zweck festzustellen, ob das Fahrzeug noch den bei der Zulassung gültigen technischen Vorschriften entspricht.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.