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Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Synonyme:

Lebenslagen: Haushaltsprüfung und Innenrevision

Autor: Super-Admin

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Lebenslagen:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.