Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Kreisstatistik; Kreisdatensammlung

Landratsämter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Die Landratsämter können statistische Daten über den Landkreis sammeln. Die Informationen zu verschiedenen Merkmalen (beispielsweise aus den Themenbereichen Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Bildungs- und Sozialwesen) können von dem Bayerischen Landesamt für Statistik, den Gemeinden, den Kammern oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Aufgaben können durch Satzungen sowie durch Gesetze oder staatliche Rechtsverordnungen angeordnet werden.

Synonyme: Kreisstatistik

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

Kreisstatistik

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.