Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

  • warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
  • wann Sie die Abgabe zahlen müssen
  • was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
  • wie hoch der Abgabesatz ist
  • wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
  • wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
  • welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
  • wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
  • wie die Verjährung geregelt ist
  • was eine Ausgleichsvereinigung ist

Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.

Synonyme: Anfrage, Antwort, Aufklärung, Auskunft, Beratung, Bestätigung, Erläuterung, Fragen, Hinweis, Informationen, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Nachreichen

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AnfrageAntwortAufklärungAuskunftBeratungBestätigungErläuterungFragenHinweisInformationenKSKKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasseNachreichen

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.