Bayern- portal

Ansprech-

partner

Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht,
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Synonyme: Anfrage, Antwort, Aufklärung, Auskunft, Beratung, Erläuterung, Hinweis, Informationen, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AnfrageAntwortAufklärungAuskunftBeratungErläuterungHinweisInformationenKSKKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasse

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.