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Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.
Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.
Synonyme: Abgabehöhe, Abgabepflicht dem Grunde nach, Abgabepflicht der Höhe nach, Anmelde- und Erhebungsbogen, Ausgleichsvereinigung, Auskunft und Beratung, Bemessungsgrundlage, Beraten, Eigenwerber, Entgeltbegriff, Generalklausel, Geringfügigkeit, Geringfügigkeitsgrenze, Künstler, Künstlerische Tätigkeit, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherungsgesetz, Meldebogen, Nebenkosten, Publizist, Publizistische Tätigkeit, Typische Verwerter, Unternehmen, Verwerter, Vorauszahlung
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
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