Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Künstlersozialabgabe; Beratung für nicht angemeldete Unternehmen

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht,
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.

Synonyme: Abgabehöhe, Abgabepflicht dem Grunde nach, Abgabepflicht der Höhe nach, Anmelde- und Erhebungsbogen, Ausgleichsvereinigung, Auskunft und Beratung, Bemessungsgrundlage, Beraten, Eigenwerber, Entgeltbegriff, Generalklausel, Geringfügigkeit, Geringfügigkeitsgrenze, Künstler, Künstlerische Tätigkeit, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherungsgesetz, Meldebogen, Nebenkosten, Publizist, Publizistische Tätigkeit, Typische Verwerter, Unternehmen, Verwerter, Vorauszahlung

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AbgabehöheAbgabepflicht dem Grunde nachAbgabepflicht der Höhe nachAnmelde- und ErhebungsbogenAusgleichsvereinigungAuskunft und BeratungBemessungsgrundlageBeratenEigenwerberEntgeltbegriffGeneralklauselGeringfügigkeitGeringfügigkeitsgrenzeKünstlerKünstlerische TätigkeitKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasseKünstlersozialversicherungsgesetzMeldebogenNebenkostenPublizistPublizistische TätigkeitTypische VerwerterUnternehmenVerwerterVorauszahlung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.