Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe.

Wenn sich Ihre rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.

Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen sind zum Beispiel:

  • Änderung der Rechtsform
  • Übertragung des Unternehmens auf eine andere Person
  • Aufnahme oder Ausscheiden einer an der Gesellschaft beteiligten Person
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf eine andere Person
  • Umwandlung durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in ein anderes oder weiteres Unternehmen
  • Auflösung des Unternehmens

Synonyme: Änderungsmeldung, Auflösung, Ausgliederung, Firmenbezeichnung, Formwechsel, Gesellschafter, Korrekturmeldung, Liquidation, Namensänderung, Rechtsform, Spaltung, Übertragung, Umfirmierung, Umwandlung, unternehmensbezogene Daten, Verschmelzung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse online mitteilen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ÄnderungsmeldungAuflösungAusgliederungFirmenbezeichnungFormwechselGesellschafterKorrekturmeldungLiquidationNamensänderungRechtsformSpaltungÜbertragungUmfirmierungUmwandlungunternehmensbezogene DatenVerschmelzung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.