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Künstlersozialabgabe; Weiterleitung durch Ausgleichsvereinbarung

Bei einer Ausgleichsvereinigung schließt die Künstlersozialkasse (KSK) mit Ihnen eine Vereinbarung über die pauschale Abrechnung der Künstlersozialabgabe für Ihre Mitglieder und führt das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde durch. Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der Künstlersozialkasse.

Insbesondere melden Sie die Berechnungsgrößen für die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse erstellt daraufhin die Abrechnung und teilt Ihnen mit:

  • die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe
  • die Höhe der Vorauszahlungen

Sie entrichten mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen für Ihre Mitglieder.

Darüber hinaus haben Sie verschiedene Melde- und Berichtspflichten gegenüber der KSK.

Sie melden der Künstlersozialkasse:

  • die Ein- und Austritte der Mitglieder
  • Änderungen der Stammdaten der Mitglieder

In regelmäßigen Abständen führt die KSK eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch und ist hierfür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie unterstützen die KSK bei der Prüfung, indem sie diese koordinieren und die notwendigen Datenerhebungen durchführen.

Die KSK:

  • führt die Prüfungen bei Ihnen und Ihren Mitgliedern durch
  • erstellt die Berechnungen für die zukünftig anzuwendende Pauschale
  • stimmt diese mit Ihnen ab

Synonyme: abweichend, Änderung, Ausgleichsvereinbarung, Ausgleichsvereinigung, Austritt, befreiende Wirkung, Befreiung, Bemessungsgrundlage, Berechnungsgröße, Eintritt, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Meldeverfahren, Mitglied, Mitgliedschaft, pauschal, Pauschale, Vereinbarung, Vertrag, Verwaltungskosten

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal können Sie Verwaltungsleistungen der Künstlersozialkasse direkt online erledigen.

Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse online durchführen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

abweichendÄnderungAusgleichsvereinbarungAusgleichsvereinigungAustrittbefreiende WirkungBefreiungBemessungsgrundlageBerechnungsgrößeEintrittKSKKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasseMeldeverfahrenMitgliedMitgliedschaftpauschalPauschaleVereinbarungVertragVerwaltungskosten

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.