Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Auskunft und Beratung für versicherte Person

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:

  • Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
  • Informationen einholen,
  • Unterlagen nachreichen,
  • Anträge stellen.

Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.

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Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Als versicherte Person die Künstlersozialkasse online für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren

Fristen:

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten zeitnah an die Künstlersozialkasse. Anfragen der Künstlersozialkasse beantworten Sie bitte immer innerhalb der dort angegebenen Antwortfrist. Verspätete Antworten können für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch 

Nicht alle Mitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ÄnderungenAufklärungAuskunftBefreiungBeiträgeBeratungEnde BefreiungErläuterungFragen klärenGesetzliche KrankenversicherungGesetzliche RentenversicherungHilfeKontostandKSKKünstlersozialkasseSachstandsanfragesoziale PflegeversicherungUnterlagen nachreichenVersicherungsfreiheitVersicherungspflichtZuschuss

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.