Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Für bestimmte Leistungen im Künstlersozialversicherungsgesetz gibt es gesetzliche Fristen, die Sie einhalten müssen, um die Leistung zu erhalten. Zudem sieht das Künstlersozialversicherungsgesetz bestimmte Meldefristen vor, die Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten einhalten müssen.
Wenn Sie eine dieser Fristen verpassen, können Sie oft Widerspruch einlegen. Zudem steht es Ihnen in vielen Fällen offen, eine Leistung zu beantragen, auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Einige Leistungen oder Feststellungen kann die Künstlersozialkasse Ihnen jedoch nicht rückwirkend gewähren, wenn Sie die gesetzliche Frist versäumen.
Sollten Sie eine solche Frist versäumen, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
Wenn die Künstlersozialkasse diesen Antrag bewilligt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie die gesetzliche Frist eingehalten.
Beispiele, bei denen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Tragen kommen kann:
Synonyme: abgelaufen, Antrag, Beitragszuschuss, Frist, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Meldung, Nachweis, ohne Verschulden, schuldlos, unverschuldet, verlängern, Verlängerung, Versäumnis, versäumt, wiedereinsetzen, Wiedereinsetzung, Zuschuss
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Den Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall des Grundes stellen, der Sie daran gehindert hat, die ursprüngliche Frist einzuhalten. Dies gilt für
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.