Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.
Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Synonyme: Abgabe, Abgabepflicht, Aufzeichnungen, Belege, Bemessungsgrundlage, Bescheid, Betriebsprüfung, Fremdarbeiten, Fremdleistung, Honorar, Künstler, Künstlersozialabgabe, Meldung, Nachforderung, Nachzahlung, Prüfung, Publizist, Rechnungen, Säumniszuschläge, Überprüfung
Lebenslagen: Betriebsprüfung
Autor: Super-Admin
Sie müssen keine Fristen beachten.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.