Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

Synonyme: Abgabe, Abgabepflicht, Aufzeichnungen, Belege, Bemessungsgrundlage, Bescheid, Betriebsprüfung, Fremdarbeiten, Fremdleistung, Honorar, Künstler, Künstlersozialabgabe, Meldung, Publizist, Rechnungen, Rechtsbehelf, Widerspruch

Lebenslagen: Betriebsprüfung

Autor: Super-Admin

Fristen:

1 Monat nach Erhalt des Bescheides 

Rechtsbehelf:

  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AbgabeAbgabepflichtAufzeichnungenBelegeBemessungsgrundlageBescheidBetriebsprüfungFremdarbeitenFremdleistungHonorarKünstlerKünstlersozialabgabeMeldungPublizistRechnungenRechtsbehelfWiderspruch

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.