Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.
Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.
Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.
Synonyme: Abgabe, Abgabepflicht, Aufzeichnungen, Belege, Bemessungsgrundlage, Bescheid, Betriebsprüfung, Fremdarbeiten, Fremdleistung, Honorar, Künstler, Künstlersozialabgabe, Meldung, Publizist, Rechnungen, Rechtsbehelf, Widerspruch
Lebenslagen: Betriebsprüfung
Autor: Super-Admin
1 Monat nach Erhalt des Bescheides
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.