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Künstlersozialkasse; Einreichung von Einkommensnachweisen zur Stichprobenprüfung

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

  • Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
  • Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
  • Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:

  • Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
  • Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.

Synonyme: Arbeitseinkommen, Ausgaben, Beitragsberechnungsgrundlage, Einkommen, Einkommensprognose, Einkommensschätzung, Einkommensteuerbescheid, Einkünfte, Einkunftsarten, Einnahmen, Gewinnrechnung, KSK, Künstlersozialkasse, Stichprobe, Stichprobenauswahl, Stichprobenprüfung, tatsächliches Arbeitseinkommen, Überprüfung, Verlustrechnung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie

Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse online einreichen

Fristen:

Anhörungsfrist:

Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitseinkommenAusgabenBeitragsberechnungsgrundlageEinkommenEinkommensprognoseEinkommensschätzungEinkommensteuerbescheidEinkünfteEinkunftsartenEinnahmenGewinnrechnungKSKKünstlersozialkasseStichprobeStichprobenauswahlStichprobenprüfungtatsächliches ArbeitseinkommenÜberprüfungVerlustrechnung

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