Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen zur Prüfung zum Ende der Berufsanfängerzeit

Als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger werden Sie in den ersten drei Jahren Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit auch dann versichert, wenn Ihr Arbeitseinkommen den Grenzbetrag von 3.900 EUR im Jahr nicht überschreitet. Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Einkommensmeldungen nach Ablauf dieser Berufsanfängerzeit.

Sie sind verpflichtet, im Zuge dieser Überprüfung Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen.

Die Angaben und Unterlagen beziehen sich unter anderem darauf

  • in welchen Bereichen Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind,
  • wie hoch Ihr Arbeitseinkommen hieraus ist,
  • in welchen Bereichen Sie darüber hinaus tätig sind,
  • aus welchen Einkunftsarten Ihr Arbeitseinkommen stammt.

Die Künstlersozialkasse prüft damit, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht oder Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bei Ihnen weiterhin erfüllt sind.

Wenn Sie Ihre Angaben nicht rechtzeitig oder unvollständig machen, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Zuschussanspruch.

Synonyme: 3900 Euro, Änderung künstlerische Tätigkeit, Änderung Tätigkeitsschwerpunkt, Arbeitseinkommen, Beitrag, Beitragsberechnungsgrundlage, Berufsanfänger, Berufsanfängerin, Einkommensprognose, Einkommensschätzung, Einkommenssteuerbescheid, Einkunftsarten, erwerbsmäßig, Erwerbsmäßigkeit, Geringfügigkeitsgrenze, Gewinn- und Verlustrechnung, KSK, Künstlersozialkasse, Tätigkeitsnachweise, Überprüfung

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Zum Ende der Berufsanfängerzeit angeforderte Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Prüfung online bei der Künstlersozialkasse einreichen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

3900 EuroÄnderung künstlerische TätigkeitÄnderung TätigkeitsschwerpunktArbeitseinkommenBeitragBeitragsberechnungsgrundlageBerufsanfängerBerufsanfängerinEinkommensprognoseEinkommensschätzungEinkommenssteuerbescheidEinkunftsartenerwerbsmäßigErwerbsmäßigkeitGeringfügigkeitsgrenzeGewinn- und VerlustrechnungKSKKünstlersozialkasseTätigkeitsnachweiseÜberprüfung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.