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Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.

Synonyme: DEÜV, gemeldete Zeiten, gezahlte Beiträge, Jahresabrechnung, Jahresbescheinigung, Jahresmeldung, KSK, Künstlersozialkasse, Nachweis für die Rente, Sozialversicherungsmeldung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

DEÜVgemeldete Zeitengezahlte BeiträgeJahresabrechnungJahresbescheinigungJahresmeldungKSKKünstlersozialkasseNachweis für die RenteSozialversicherungsmeldung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.