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Künstlersozialversicherung; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.

Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

  • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
  • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

Synonyme: Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsüberzahlung, Doppelte Beitragszahlung, Gesetzliche Rentenversicherung, KSK, Künstlersozialkasse, Rentenversicherung, Rentenversicherungsbeitrag, Rückzahlung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsüberzahlungDoppelte BeitragszahlungGesetzliche RentenversicherungKSKKünstlersozialkasseRentenversicherungRentenversicherungsbeitragRückzahlung

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.