Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Meldung bei Auslandsaufenthalt

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Synonyme: Arbeiten im Ausland, Auslandsaufenthalt, Auslandsreise, Auslandssemester, Auslandsstipendium, Ausstellung im Ausland, Ausstrahlung, Entsendung, KSK, Künstlersozialkasse, Tournee, Urlaub im Ausland, Versicherung im Ausland, Weltreise

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse online melden

Fristen:

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch.
    Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Arbeiten im AuslandAuslandsaufenthaltAuslandsreiseAuslandssemesterAuslandsstipendiumAusstellung im AuslandAusstrahlungEntsendungKSKKünstlersozialkasseTourneeUrlaub im AuslandVersicherung im AuslandWeltreise

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.