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In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.
Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.
Synonyme: Arbeiten im Ausland, Auslandsaufenthalt, Auslandsreise, Auslandssemester, Auslandsstipendium, Ausstellung im Ausland, Ausstrahlung, Entsendung, KSK, Künstlersozialkasse, Tournee, Urlaub im Ausland, Versicherung im Ausland, Weltreise
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
E-Mail-Verkehr gestört
Aktuell kann die Gemeindeverwaltung weder E-Mails empfangen, noch versenden. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten Sie freundlich um Verständnis.