Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können:
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.
Synonyme: abhängige Beschäftigung, andere selbständige Tätigkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosigkeit, Beamtenverhältnis, Beihilfeanspruch, Bundesfreiwilligendienst, Bürgergeld, Gefängnisaufenthalt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, KSK, Künstlersozialkasse, Minijob, Nebenjob, Rentenversicherung als Handwerker, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Student, Studentin, Studium, unständige Beschäftigung, Untersuchungshaft, Versicherung als Landwirt, Versicherung als Landwirtin, Wehrdienst, Wehrübung, zweite selbständige Tätigkeit
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.