Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorranging anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse (KSK) umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der KSK haben können:
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die KSK.
Synonyme: abhängige Beschäftigung, andere selbstständige Tätigkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosigkeit, Bundesfreiwilligendienst, Gefängnisaufenthalt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, KSK, Künstlersozialkasse, Minijob, Nebenjob, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Student, Studium, unständige Beschäftigung, Untersuchungshaft, Wehrdienst, Wehrübung, zweite selbstständige Tätigkeit
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.