Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Meldung bei Veränderung der beruflichen Situation

Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können:

  • abhängige Beschäftigungen
  • Arbeitslosengeldbezug
  • Bürgergeldbezug
  • andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
  • Aufnahme eines Studiums
  • Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
  • Beamtenverhältnis

Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.

Synonyme: abhängige Beschäftigung, andere selbständige Tätigkeit, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosigkeit, Beamtenverhältnis, Beihilfeanspruch, Bundesfreiwilligendienst, Bürgergeld, Gefängnisaufenthalt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, KSK, Künstlersozialkasse, Minijob, Nebenjob, Rentenversicherung als Handwerker, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Student, Studentin, Studium, unständige Beschäftigung, Untersuchungshaft, Versicherung als Landwirt, Versicherung als Landwirtin, Wehrdienst, Wehrübung, zweite selbständige Tätigkeit

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse online melden

Fristen:

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch: Nicht alle Mitteilungen zu beruflichen Änderungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

abhängige Beschäftigungandere selbständige TätigkeitArbeitslosengeldArbeitslosengeld IIArbeitslosigkeitBeamtenverhältnisBeihilfeanspruchBundesfreiwilligendienstBürgergeldGefängnisaufenthaltgeringfügige BeschäftigungGeringfügige BeschäftigungKSKKünstlersozialkasseMinijobNebenjobRentenversicherung als HandwerkerSozialversicherungspflichtige BeschäftigungStudentStudentinStudiumunständige BeschäftigungUntersuchungshaftVersicherung als LandwirtVersicherung als LandwirtinWehrdienstWehrübungzweite selbständige Tätigkeit

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.