Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede
Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.
Synonyme: Änderung Krankenkasse, gesetzliche Krankenkasse, Krankenkasse, Krankenkassenwahl, Krankenkassenwechsel, Krankenversicherung, KSK, Künstlersozialkasse, neue Krankenkasse, Wechsel, Wechsel Krankenkasse, Wechsel Leistungsträger
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.