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Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Krankenkassenwechsel

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

  • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:

  • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • beim Serviceangebot und
  • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.

Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

Synonyme: Änderung Krankenkasse, gesetzliche Krankenkasse, Krankenkasse, Krankenkassenwahl, Krankenkassenwechsel, Krankenversicherung, KSK, Künstlersozialkasse, neue Krankenkasse, Wechsel, Wechsel Krankenkasse, Wechsel Leistungsträger

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel online mitteilen

Fristen:

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

Rechtsbehelf:

 Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Änderung Krankenkassegesetzliche KrankenkasseKrankenkasseKrankenkassenwahlKrankenkassenwechselKrankenversicherungKSKKünstlersozialkasseneue KrankenkasseWechselWechsel KrankenkasseWechsel Leistungsträger

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.