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Die Förderung dient der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung), der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-) Hochschulen (beispielsweise in Innovationlabs)) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.
Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend dem genannten Zuwendungszweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche der Kreativ- und Kulturwirtschaft beziehen.
Förderfähig sind insbesondere:
Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.
Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren Fördersatzes möglich.
Synonyme: Design, Kreativwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kulturwirtschaft
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Anträge sind bis spätestens 15.09. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.
keine
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