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Kultur- und Kreativwirtschaft; Beantragung einer Projektförderung

Zweck

Die Förderung dient der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung), der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-) Hochschulen (beispielsweise in Innovationlabs)) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.

Gegenstand

Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend dem genannten Zuwendungszweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche der Kreativ- und Kulturwirtschaft beziehen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Workshops
  • Informationsveranstaltungen (z. B. Designgespräche, Unternehmerforen)
  • Festivals, Kongresse, Konferenzen, Veranstaltungen
  • Messebeteiligungen
  • Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, Vernetzung sowie Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Maßnahmen zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen
  • Maßnahmen zur Markterschließung
  • Maßnahmen zur Förderung des europäischen Austauschs
  • Vorhaben, die die Bedeutung kulturell-kreativer Aktivitäten und Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen, unter anderem durch Einsatz neuer Technologien.

Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren Fördersatzes möglich.

Synonyme: Design, Kreativwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kulturwirtschaft

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Fristen:

Anträge sind bis spätestens 15.09. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge für Mittel aus dem laufenden Haushaltsjahr sind bis spätestens Mitte September (Frist: 15. September) einzureichen. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können erst im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Rechtsbehelf:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

DesignKreativwirtschaftKultur- und KreativwirtschaftKulturwirtschaft

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