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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Maßnahmen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege. Eine wichtige Säule der Denkmalförderung ist das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die Auswahl der Objekte und die Höhe der Förderung.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Kulturdenkmäler sind national wertvoll, wenn sich in ihnen beispielhaft
Keine Förderung bekommen Sie für:
Förderfähige Kosten sind:
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Förderung für den Erhalt eines Kulturdenkmals ausgegeben haben. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
Über die Denkmalschutz-Sonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie weitere Förderungen bekommen.
Synonyme: Baudenkmal, Baudenkmäler, Bodendenkmal, Bodendenkmäler, Denkmalförderung, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, DNK, Historische Parks und Gärten, Kulturdenkmal, Kulturdenkmäler, Landeskonservator, Landeskonservatorin, Restaurierung, Substanzerhaltung
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Kulturelle Angebote, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.