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Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturguts der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie zur Stärkung ihrer kulturellen Identität und Teilhabe. Ziel ist es, das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete zu erhalten, in das kulturelle Leben in Bayern einzubinden und generationenübergreifend zugänglich zu machen.
Gefördert werden Projekte die der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur der deutschen Vertreibenen und Spätausiedler dienen. Gefördert werden insbesondere:
Antragsberechtigt sind Betreibende von Kultureinrichtungen wie Archive, Museen und Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, künstlerische Träger sowie spezialisierte Institutionen sein, die sich mit dem Kulturgut der Vertreibungsgebiete befassen.
Projekte welche sich mit der Kultur der deutschen Vetriebenen und Spätaussiedler beschäftigen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Monat(en) und 12 Monat(en).
Die Finanzierungsarten können Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder die anteilieg Fehlbedarfsfinanzieung, jeweils bis zu einer maximalen im Bescheid vorgegebenen Höhe, sein.
Es ist ein Mindestbetrag von 10% der Gesamtkosten als Eigenmittel zu erbringen.
Synonyme: Aussiedler, Böhmen, BVFG, Erinnerungskultur, Gedenkarbeit, Heimatvertriebene, Integration, Krieg, Kultur, kulturelles Erbe, Kulturförderung, Mähren, Siebenbürgen, Spätaussiedler, Sudetendeutsche, Vertreibung, Vertriebene, Zweiter Weltkrieg
Lebenslagen: Chancengleichheit, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Anträge sind bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Anträge sind immer bis zum 30. November des Vorjahres zu stellen.
Gegen den Bescheid kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erhoben werden.
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