Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Kulturförderung für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturguts der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie zur Stärkung ihrer kulturellen Identität und Teilhabe. Ziel ist es, das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete zu erhalten, in das kulturelle Leben in Bayern einzubinden und generationenübergreifend zugänglich zu machen.

Gegenstand

Gefördert werden Projekte die der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur der deutschen Vertreibenen und Spätausiedler dienen. Gefördert werden insbesondere:

  • kulturelle Projekte mit Bezug zur Geschichte, Sprache, Religion oder Tradition der Vertriebenen,
  • Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Erinnerungskultur,
  • Maßnahmen zur kulturellen Integration und Begegnung,
  • wissenschaftliche Forschungsvorhaben, Dokumentationen und Publikationen,
  • die Arbeit von Institutionen mit besonderem Bezug zu § 96 BVFG.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Betreibende von Kultureinrichtungen wie Archive, Museen und Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, künstlerische Träger sowie spezialisierte Institutionen sein, die sich mit dem Kulturgut der Vertreibungsgebiete befassen.

Zuwendungsfähige Kosten

Projekte welche sich mit der Kultur der deutschen Vetriebenen und Spätaussiedler beschäftigen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Monat(en) und 12 Monat(en).

Die Finanzierungsarten können Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder die anteilieg Fehlbedarfsfinanzieung, jeweils bis zu einer maximalen im Bescheid vorgegebenen Höhe, sein.

Es ist ein Mindestbetrag von 10% der Gesamtkosten als Eigenmittel zu erbringen.

Synonyme: Aussiedler, Böhmen, BVFG, Erinnerungskultur, Gedenkarbeit, Heimatvertriebene, Integration, Krieg, Kultur, kulturelles Erbe, Kulturförderung, Mähren, Siebenbürgen, Spätaussiedler, Sudetendeutsche, Vertreibung, Vertriebene, Zweiter Weltkrieg

Lebenslagen: Chancengleichheit, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Fristen:

Anträge sind bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Anträge sind immer bis zum 30. November des Vorjahres zu stellen.

Rechtsbehelf:

Gegen den Bescheid kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AussiedlerBöhmenBVFGErinnerungskulturGedenkarbeitHeimatvertriebeneIntegrationKriegKulturkulturelles ErbeKulturförderungMährenSiebenbürgenSpätaussiedlerSudetendeutscheVertreibungVertriebeneZweiter Weltkrieg

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN