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Sie haben als Kulturgut bewahrende Einrichtung die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten zu beantragen. Das sind alle Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind. Die Genehmigung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren
Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.
Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in der sich Hauptsitz Ihrer Institution befindet.
Synonyme: Ausfuhr, Ausfuhrgenehmigung, cross-border rental, Cultural asset, Cultural asset protection, Cultural Property Protection Act, Drittstaat, Durchführungsverordnung, Export, Export license, Forschung, grenzüberschreitender Verleih, Implementing Regulation, Institution preserving cultural assets, KGSG, Kulturgut, Kulturgut bewahrende Einrichtung, Kulturgutschutz, Kulturgutschutzgesetz, regelmäßige Ausfuhr, Regular export, Research, Restaurierung, Restoration, Temporary export, Third country, vorübergehende Ausfuhr
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
- Mit dem Online-Verfahren können Sie Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter online oder hybrid beantragen. - Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Vorab-Check, um feststellen zu können, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigen.
Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.
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