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Kulturgut; Beantragung einer spezifisch offenen Ausfuhrgenehmigung in Mitgliedstaaten der EU durch Kirchen und Religionsgemeinschaften

Als Kirche oder als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft haben Sie die Möglichkeit, eine spezifische offene Genehmigung zu beantragen, wenn Sie regelmäßig vorübergehend Kulturgüter aus ihrem Bestand aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten.

Dies ist besonders zu empfehlen, wenn ausgewählte Objekte in einem bestimmten Zeitraum mehrmals ein- und ausgeführt werden soll, zum Beispiel weil sie in wechselnden Ausstellungen zu sehen sein sollen.

Vorübergehend ist eine Ausfuhr, wenn sie höchstens für 5 Jahre erfolgen soll.

Kulturgüter sind zum Beispiel Kunstwerke wie

  • archäologische Objekte,
  • Archivgut,
  • Handschriften oder
  • Antiquitäten, wie Möbel, Musikinstrumente oder Schmuck.

Welche Objekte zu Kulturgütern zählen, ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 116/2009 aufgeführt. Die für die Ausfuhr in die EU heraufgesetzten Alters- und Wertgrenzen sind in §24 Absatz 2 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgeführt.

Der finanzielle Wert des Kulturguts wird entweder durch den Preis bestimmt, der innerhalb der letzten 3 Jahre bei einem Kauf oder Verkauf bezahlt wurde, oder durch eine nachvollziehbare Schätzung des Wertes zum Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb Deutschlands. Sie müssen die Herkunft des Kulturguts mit einem Provenienznachweis belegen. Geeignete Nachweise können zum Beispiel sein:

  • Belege für den Kauf oder sonstigen Erwerb wie
    • Kaufverträge
    • Rechnungen
    • Testamente,
  • Versicherungsnachweise
  • Auszüge aus Auktions- und Ausstellungskatalogen
  • alte Fotografien, die das Werk zeigen

Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes, in dem sich das Kulturgut befindet, beantragen.

Synonyme: Ausfuhr, Ausfuhrgenehmigung, Ausfuhr Kulturgut, Cultural asset protection, Cultural Property Protection Act, Europäische Union, Export, Export license, KGSG, kirchliches Kulturgut, Kulturgutschutz, Kulturgutschutzgesetz, Regulation, Verleih, Verordnung, Vorübergehende Ausfuhrgenehmigung

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

- Mit dem Online-Verfahren können Sie Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter online oder hybrid beantragen. - Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Vorab-Check, um feststellen zu können, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigen.

Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter online beantragen

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
  • Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AusfuhrAusfuhrgenehmigungAusfuhr KulturgutCultural asset protectionCultural Property Protection ActEuropäische UnionExportExport licenseKGSGkirchliches KulturgutKulturgutschutzKulturgutschutzgesetzRegulationVerleihVerordnungVorübergehende Ausfuhrgenehmigung

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