Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Ausfuhr von national wertvollem Kulturgut ins Ausland ist reguliert, um den Abwanderungsschutz zu stärken und gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen.
Daher benötigen Sie für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut aus Deutschland in einen Drittstaat eine Ausfuhrgenehmigung.
Von vorübergehender Ausfuhr spricht man, wenn sie für einen befristeten Zeitraum von höchstens 5 Jahren erfolgt.
Das nationale Kulturgut ist, unabhängig vom Alter und vom Wert, Teil des kulturellen Erbes Deutschlands. Es umfasst alle Objekte, die in eine der folgenden Kategorien gehören:
Sie müssen
sein, um den Antrag stellen zu können. Das belegen Sie mit einem sogenannten Provenienznachweis. Dieser dokumentiert die Herkunft Ihres Objektes. Geeignete Nachweise können zum Beispiel sein:
Sie beantragen die Genehmigung bei der obersten Landesbehörde des Landes,
Synonyme: Ausfuhrgenehmigung, Cross-border lending of cultural assets, Cultural asset protection, Cultural Property Protection Act, Drittstaat, einmalige Ausfuhr Kulturgut, Export license, grenzüberschreitender Verleih Kulturgut, KGSG, Kulturgutschutz, Kulturgutschutzgesetz, national cultural asset, nationales Kulturgut, Nicht-EU-Staat, Non-EU country, Rental of cultural assets, Temporary export of cultural property, Third country, unique export of cultural assets, valuable cultural asset, Verleih Kulturgut, Vorübergehende Ausfuhr Kulturgut, wertvolles Kulturgut
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
- Mit dem Online-Verfahren können Sie Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter online oder hybrid beantragen. - Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Vorab-Check, um feststellen zu können, ob Sie eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigen.
Keine passenden Lebenslagen gefunden.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN