Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.
Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:
Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.
Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.
Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.
Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.
Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.
Synonyme: Änderung der Lärmwerte, Anhang I Luftfahrzeug, Beantragung, Lärmschutz, Lärmschutzzeugnis, Lärmschutzzeugnis Ausstellung, Lärmzeugnis, Luftfahrt, Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt, Verkehrszulassung
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Dokumente, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.