Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Absolventen/-innen einer zweijährigen Vollzeit-Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik sind berechtigt, sich als "staatlich geprüfte Ensembleleiter/-innen" zu bezeichnen. Eine vergleichbare Qualifikation können aktive Leiter/-innen oder Dirigenten/-innen von Laienmusikensembles erwerben, wenn sie - berufsbegleitend - einen entsprechenden Lehrgang an einer bayerischen Musikakademie absolvieren.
Die elf in Bayern bestehenden Berufsfachschulen für Musik vermitteln in zweijährigem Vollzeitunterricht eine Ausbildung, die vornehmlich zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich der Laienmusik und der nebenamtlichen Kirchenmusik befähigt.
Auf Wunsch der Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrats wurde der Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation für entsprechend qualifizierte Leiter/innen von Laienmusikensembles ermöglicht, die keine Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik bzw. keine sonstige gleich- oder höherwertige Musikausbildung absolviert haben.
Die Lehrgänge werden von den Laienmusikverbänden in Zusammenarbeit mit einer der drei bayerischen Musikakademien und nach Möglichkeit mit einer Berufsfachschule für Musik durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung kann das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Anerkennung als Leiter/innen im Laienmusizieren aussprechen. Ein entsprechender Antrag ist über den zuständigen Laienmusikverband an das Staatsministerium zu richten.
Die staatliche Anerkennung wird für folgende Laienmusikkategorien erteilt:
Synonyme: bayerische Musikakademie, Chordirigenten, Chorleiter, Dirigenten von Blaskapellen, Konzert, Laienmusikensemble, Laienmusikensembles, Musik, musizieren
Lebenslagen: Betriebliche Berufsausbildung
Autor: Super-Admin
Keine
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.