Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.
Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.
Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.
Synonyme: Erhalt, Erhaltung, geschützte, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete, Lebensraum, Nationalparke, Nationalparks, Natur, Naturdenkmal, Naturdenkmäler, Naturschutz, Naturschutzgebiete, Pflanzen, Tiere
Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.