Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerische Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sichert Sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.
Über diesen Grundanspruch hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung für Sie als
Zudem ist eine freiwillige Versicherung möglich für
Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung ist ein Antrag notwendig. Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die SVLFG gibt die Höchst- und Mindestversicherungssumme für die freiwillige Zusatzversicherung vor. Innerhalb dieser Grenzen können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Die gewählte Versicherungssumme sollte in der Regel Ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge sowie die Geldleistungen im Versicherungsfall.
Die SVLFG regelt die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen. Die Höhe der medizinischen Leistungen ist nicht begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Akutbehandlung und Rehabilitation.
Ob die SVLFG für Sie zuständig ist, richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen Tätigkeit.
Synonyme: Anmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft, Ehrenamtlich tätige Personen versichern, Freiwillige Versicherung beantragen, gesetzliche Unfallversicherung, gewählte Ehrenamtsträger versichern, Höchst-Versicherungssumme, Mindest-Versicherungssumme, Selbständige, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Unfallversicherung beantragen, Unternehmer, Unternehmer-Ehegatten, Unternehmerinnen, Versicherung nach Satzungsrecht, Versicherungssumme, Zusatzversicherung beantragen
Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.