Kommunalwahl 2026: zu den Ergebnissen
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Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.
Der Tatbestand der „Hauptberuflichkeit“ ist dann als erfüllt anzusehen, wenn die fragliche Beschäftigung entgeltlich erbracht wird, nach den Lebensumständen des oder der Betroffenen den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt und die Beschäftigung mindestens in dem im Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet wurde.
Beschäftigungszeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation sind (z. B. Vorbereitungsdienst, Referendariat, sonst. Ausbildungszeiten) sind nicht berücksichtigungsfähig und müssen nicht angegeben werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Dienstrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.