Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.
Synonyme:
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können eine Unterrichtstätigkeit online anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragen oder eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online stellen.
Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können eine Unterrichtstätigkeit online anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragen oder eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online stellen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. Mai 2023, Az. ZS.7-BP4400.0/58/1
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.