Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen); Beantragung von Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmodell und Altersteilzeit

Die Personalverwaltung von staatlichen Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) liegt bei den Regierungen.

Hinweise zur Altersteilzeit sowie zur Teilzeitbeschäftigung finden Sie auf der letzten Seite der Formblätter unter „Formulare“.

Ausführliche Informationen zur familienpolitischen Beurlaubung und zur Elternzeit oder Teilzeit finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe „Weiterführende Links“).

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.