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Leistungen für Kinder in einem sozialpädiatrischen Zentrum; Beantragung der Kostenübernahme

Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.

Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen haben das Ziel, Schäden oder Störungen in der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Entwicklung eines Kindes frühestmöglich zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder deren Auswirkungen zu mindern. Dazu gehören insbesondere die Diagnostik, Psychotherapie sowie entwicklungs- und funktionstherapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie und Sprachtherapie.

Der Begriff "nichtärztliche sozialpädiatrische Leistung" bedeutet, dass in der Regel diese Leistungen nicht von Ärzten, sondern überwiegend von anderen, speziell dazu ausgebildeten Berufsgruppen wie Diplompsychologen, Beschäftigungs- und Sprachtherapeuten, Heilpädagogen oder Sozialarbeitern unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden.

Die nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen werden in dafür eingerichteten SPZ erbracht.

    Synonyme:

    Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

    Autor: Super-Admin

    Fristen:

    keine

    Rechtsbehelf:

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    zuständige Ämter/Sachgebiete:

    Lebenslagen:

    Informationen Passamt
    Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
    Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.