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Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport

Zweck

Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen. Durch die Zuwendung soll die Bereitschaft der Träger gestärkt werden, die Einrichtung weiterhin dauerhaft für Zwecke des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung zu stellen.

Gegenstand

Gefördert werden die Betriebskosten der anerkannten Bundesstützpunkte und Landesstützpunkte.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Vereine.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die laufenden Ausgaben entsprechend § 2 Nr. 1 bis 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit durch die Besonderheiten der leistungssportlichen Verwendung der Einrichtung keine abweichende Beurteilung erforderlich ist.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Betriebskostenförderung wird als projektbezogener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Betriebskostenförderung richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag und den vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung eines zehnprozentigen Eigenanteils für eine Förderperiode festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Dauer der Förderperiode beträgt in der Regel drei Jahre und wird vom Staatsministerium festgesetzt.

Synonyme: Betriebskostenförderung, Bundesstützpunkt, Landesleistungszentrum, Landesstützpunkt, Nachwuchsleistungssport, Trainingsstätte

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können für die laufenden Ausgaben einer leistungssportlichen Trainingseinrichtung (Bundesstützpunkt oder Landesstützpunkt) eine Förderung online beantragen. 

Beantragung einer Förderung zu den Betriebskosten einer Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport (Bundesstützpunkte und Landesstützpunkte)

Fristen:

Anträge sind bis spätestens 15.09. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BetriebskostenförderungBundesstützpunktLandesleistungszentrumLandesstützpunktNachwuchsleistungssportTrainingsstätte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.