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Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.
Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:
Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:
Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme
Mittelempfänger
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.
Synonyme: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Finanzierung, Förderung", geschützt, Habitate, Lebensraum, Lebensräume, Lebensräume, Schutzgebietsnetz, Vogelschutz, Habitate, LIFE-Natur-Programm, LIFE-Natur-Projekte, Naturschutz, Naturschutzgebiet, schützen, schützenswert, Schutzgebietsnetz, Umweltschutz, Vogelschutz, Vogelschutz-Richtlinie
Lebenslagen: Allgemeines, Förderprogramme, Förderungen der Europäischen Union, Förderungen nach Förderbereichen, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Öffentliche Förderung, Umwelt und Natur
Autor: Super-Admin
Die Finanzmittel aus dem LIFE-Programm müssen über ein Online-Verfahren beantragt werden. Es ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung erforderlich.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.