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Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.
Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass
Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.
Synonyme:
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
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